50 Jahre LK WAFB
Wir feiern 50. Geburtstag!
1974 war ein besonderes Jahr. Die Altkreise Waldeck und Frankenberg sind nach einer Gebietsreform des Landes Hessen eine Einheit geworden: Der Landkreis Waldeck-Frankenberg wurde geboren! 50 Jahre später feiern wir nicht nur den Zusammenschluss zweier Verwaltungseinheiten, sondern unsere gewachsene Gemeinschaft, unseren Zusammenhalt und das Gefühl, Zuhause zu sein - eben 50 Jahre "Gut leben"!
Wusstet Ihr,...
...dass wir nach Vorstellung des Landes Hessen eigentlich "Ederkreis" heißen sollten?
...dass es ganz viele kreative Vorschläge für das damalige historische Kreiswappen gab?
...dass der Zusammenschluss der beiden Altkreise eher eine Vernunftehe als eine Liebesheirat war?
Ach was?
Unsere Geschichte
Zurück zu den Wurzeln: 1974 sind Waldeck-Frankenberg eine Einheit geworden. Wir möchten einladen zu einer kleinen Zeitreise in unsere Geschichte - und haben die wichtigsten Meilensteine unserer Entstehung chronologisch zusammengestellt.
1. Januar 1974: Altkreise Waldeck und Frankenberg werden zum Landkreis Waldeck-Frankenberg
Der 1. Januar 1974 ist die Geburtsstunde des Landkreises Waldeck-Frankenberg, der aus den beiden Altkreisen Waldeck und Frankenberg entstanden ist. Hintergrund war die kommunale Gebietsreform des Landes Hessen, die zum Ziel hatte, die Verwaltungskraft der Gemeinden und Kreise zu stärken und ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern.
15. Juni 1973: Landkreis Waldeck unterschreibt Vertrag zur Bildung des Großkreises
Am 15. Juni 1973 hat der Landrat des Landkreises Waldeck Karl-Hermann Reccius den Vertrag zur Bildung des Großkreises Waldeck-Frankenberg unterzeichnet.
Foto: © Waldeckische Landeszeitung
25. Juni 1973: Landkreis Frankenberg unterschreibt Vertrag zur Bildung des Großkreises
Am 25. Juni 1973 hat der Landrat des Landkreises Frankenberg Heinz-Friedrich Albert den Vertrag zur Bildung des Großkreises Waldeck-Frankenberg unterzeichnet.
6. Mai 1974: Konstituierende Sitzung des Kreistags des neuen Landkreises Waldeck-Frankenberg
Am 5. Mai 1974 fand die konstituierende Sitzung des Kreistags des neuen Großkreises Waldeck-Frankenberg in Waldeck-Sachsenhausen statt. Dabei wurde unter anderem auch das gemeinsame neue historische Kreiswappen eingeführt - und über den Erlass einer Hauptsatzung für den Landkreis Waldeck-Frankenberg entschieden.
Foto: © Waldeckische Landeszeitung
28. September 1973: Land Hessen erlässt Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Frankenberg und Waldeck
Am 28. September 1973 hat das Land Hessen das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Frankenberg und Waldeck erlassen. Im Rahmen der kommunalen Gebietsreform wurden damit die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die beiden Altkreise in einem Großkreis zu vereinen. Am selben Tag hat das Regierungspräsidium Kassel als Aufsichtsbehörde den Vertrag über die Bildung des Großkreises Waldeck-Frankenberg offiziell genehmigt.
8. Januar 1974: Erste Sitzung des neuen Kreisausschusses
Am 8. Januar 1974 fand die erste Sitzung des staatsbeauftragten Kreisausschusses des neuen Landkreises Waldeck-Frankenberg in Frankenberg statt.
24. Juni 1974: Wahl des Landrats des Großkreises Waldeck-Frankenberg
Am 24. Juni 1974 wählten die Abgeordneten im Rahmen der Kreistagssitzung des Kreistages Karl-Hermann Reccius zum Landrat des neuen Landkreises Waldeck-Frankenberg. In der Sitzung wurden zu dem Peter Rödl als hauptamtlicher Erster Kreisbeigeordneter und Hans-Joachim Schulze als hauptamtlicher Kreisbeigeordneter gewählt. Auch die neun ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten wurden in dieser Sitzung bestimmt und eine Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises erlassen.
Foto: © Waldeckische Landeszeitung
24. März 1974: Wahl des ersten gemeinsamen Kreistages des neuen Großkreises
Am 24. März 1974 fand die Kommunalwahl auf Kreisebene statt. Hier wurden die Abgeordneten des ersten gemeinsamen Kreistages des neuen Großkreises Waldeck-Frankenberg von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
16. Dezember 1969: Land Hessen schafft gesetzliche Grundlage für die kommunale Gebietsreform
Am 16. Dezember 1969 wurden ,mit dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit die Grundlagen für die anstehende kommunale Gebietsreform geschaffen. Hintergrund war, dass sich das Land Hessen durch die Fusionen größere und leistungsfähigere Kreisverwaltungen versprach. Im Übrigen waren auch die Städte und Gemeinden von der Gebietsreform betroffen: Auch sie waren verpflichtet, sich zu gemeinsamen Verwaltungseinheiten zusammenzuschließen.
13. September 1973: Auswahl von Staatsbeauftragten
Damit der neu gebildete Großkreis handlungsfähig bleiben konnte, wurden bereits im Herbst 1973 Staatsbeauftragte ausgewählt, die ab 1. Januar 1974 bis zur Kommunalwahl am 24. März 1974 die politischen Geschicke des neuen Landkreises Waldeck-Frankenberg lenkten.










16. Dezember 1969: Land Hessen schafft gesetzliche Grundlage für die kommunale Gebietsreform
Am 16. Dezember 1969 wurden ,mit dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit die Grundlagen für die anstehende kommunale Gebietsreform geschaffen. Hintergrund war, dass sich das Land Hessen durch die Fusionen größere und leistungsfähigere Kreisverwaltungen versprach. Im Übrigen waren auch die Städte und Gemeinden von der Gebietsreform betroffen: Auch sie waren verpflichtet, sich zu gemeinsamen Verwaltungseinheiten zusammenzuschließen.
15. Juni 1973: Landkreis Waldeck unterschreibt Vertrag zur Bildung des Großkreises
Am 15. Juni 1973 hat der Landrat des Landkreises Waldeck Karl-Hermann Reccius den Vertrag zur Bildung des Großkreises Waldeck-Frankenberg unterzeichnet.
Foto: © Waldeckische Landeszeitung
25. Juni 1973: Landkreis Frankenberg unterschreibt Vertrag zur Bildung des Großkreises
Am 25. Juni 1973 hat der Landrat des Landkreises Frankenberg Heinz-Friedrich Albert den Vertrag zur Bildung des Großkreises Waldeck-Frankenberg unterzeichnet.
13. September 1973: Auswahl von Staatsbeauftragten
Damit der neu gebildete Großkreis handlungsfähig bleiben konnte, wurden bereits im Herbst 1973 Staatsbeauftragte ausgewählt, die ab 1. Januar 1974 bis zur Kommunalwahl am 24. März 1974 die politischen Geschicke des neuen Landkreises Waldeck-Frankenberg lenkten.
28. September 1973: Land Hessen erlässt Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Frankenberg und Waldeck
Am 28. September 1973 hat das Land Hessen das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Frankenberg und Waldeck erlassen. Im Rahmen der kommunalen Gebietsreform wurden damit die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die beiden Altkreise in einem Großkreis zu vereinen. Am selben Tag hat das Regierungspräsidium Kassel als Aufsichtsbehörde den Vertrag über die Bildung des Großkreises Waldeck-Frankenberg offiziell genehmigt.
1. Januar 1974: Altkreise Waldeck und Frankenberg werden zum Landkreis Waldeck-Frankenberg
Der 1. Januar 1974 ist die Geburtsstunde des Landkreises Waldeck-Frankenberg, der aus den beiden Altkreisen Waldeck und Frankenberg entstanden ist. Hintergrund war die kommunale Gebietsreform des Landes Hessen, die zum Ziel hatte, die Verwaltungskraft der Gemeinden und Kreise zu stärken und ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern.
8. Januar 1974: Erste Sitzung des neuen Kreisausschusses
Am 8. Januar 1974 fand die erste Sitzung des staatsbeauftragten Kreisausschusses des neuen Landkreises Waldeck-Frankenberg in Frankenberg statt.
24. März 1974: Wahl des ersten gemeinsamen Kreistages des neuen Großkreises
Am 24. März 1974 fand die Kommunalwahl auf Kreisebene statt. Hier wurden die Abgeordneten des ersten gemeinsamen Kreistages des neuen Großkreises Waldeck-Frankenberg von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
6. Mai 1974: Konstituierende Sitzung des Kreistags des neuen Landkreises Waldeck-Frankenberg
Am 5. Mai 1974 fand die konstituierende Sitzung des Kreistags des neuen Großkreises Waldeck-Frankenberg in Waldeck-Sachsenhausen statt. Dabei wurde unter anderem auch das gemeinsame neue historische Kreiswappen eingeführt - und über den Erlass einer Hauptsatzung für den Landkreis Waldeck-Frankenberg entschieden.
Foto: © Waldeckische Landeszeitung
24. Juni 1974: Wahl des Landrats des Großkreises Waldeck-Frankenberg
Am 24. Juni 1974 wählten die Abgeordneten im Rahmen der Kreistagssitzung des Kreistages Karl-Hermann Reccius zum Landrat des neuen Landkreises Waldeck-Frankenberg. In der Sitzung wurden zu dem Peter Rödl als hauptamtlicher Erster Kreisbeigeordneter und Hans-Joachim Schulze als hauptamtlicher Kreisbeigeordneter gewählt. Auch die neun ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten wurden in dieser Sitzung bestimmt und eine Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises erlassen.
Foto: © Waldeckische Landeszeitung